Sitzung des Ortsgemeinderates Staudernheim vom 08.06.2010

Kommunales

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Ein interessierter Bürger stellte eine Frage zum Ausbau des Bahnhofs.
Der Ortsbürgermeister entzog ihm unter Hinweis auf die Tagesordnung das Wort.

TOP 2: Abschluss eines Realisierungs- und Finanzierungsvertrages für die Infrastrukturmaßnahme „Barrierefreier Ausbau des Bahnhofes Staudernheim“
- Beratung und Beschlussfassung -

Bis es zu dieser Beschlussvorlage durch den Ortsbürgermeister Seiß kam, gingen dem im letzten halben Jahr mehrere interfraktionelle Besprechungen sowie Verhandlungen mit den Vertragspartnern - DB Station & Service AG sowie dem Schienenpersonennahverkehrszweckverband Süd [SPNV] – voraus.
Die Vertragspartner kamen der Ortsgemeinde entgegen, damit die finanziellen Risiken und Belastungen für die Kommune verringert werden konnten.

Das Ergebnis dieser Verhandlungen wurde durch Herrn Ortsbürgermeister Seiß (CDU) in Form der entscheidungsreifen Vertragsfassung zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

Die anwesenden Vertreter der Vertragspartner (DB + SPNV) schlossen in der Sitzung ein weiteres Entgegenkommen aufgrund der im Vorfeld geführten, eingehenden Verhandlungen und Zugeständnisse aus.

In diesem Bewußtsein stellte die CDU-Fraktion dennoch einen Antrag, der die Zustimmung zum Vertrag mit neuen Bedingungen + Forderungen hinsichtlich der Betriebs- und möglichen Mehrkosten umfasste, deren Akzeptanz durch die Vertragspartner nicht erwartet werden kann.

Der CDU-Antrag wurde mehrheitlich beschlossen.

Folgen des Beschlusses:

Es ist unschwer erkennbar, dass der „Schwarze Peter“ für das drohende Nichtzustandekommen des Vertrages nunmehr auf die DB und den SPNV abgewälzt werden soll.
Der Clou mit dem Versuch, die finanziellen Belange der Ortsgemeinde nochmals zu optimieren, kann sich rasch als „Bärendienst“ für Staudernheim erweisen.
Denn:
Kommt DB/SPNV nun nicht noch einmal – und zwar erheblich – auf die Ortsgemeinde zu, dann verabschiedet sich Staudernheim automatisch ohne weiteres Zutun aus dem Gesamtprojekt.
D.h.:
- KEINE barrierefreie Zuwegung, obwohl die DB AG die niveaugleiche Bahnsteigerhöhung bauen wird - was diese Maßnahme ad absurdum führt.
- KEINE Nord-Anbindung Richtung Kreuznacher Straße
- Versenkung der bereits verausgabten Planungskosten (60.000 €!)
- Verzicht auf Förderungen des Landes, des Landkreises und der Verbandsgemeinde

Darüber hinaus wird die Realisierung künftiger Projekte massiv gefährdet:
- Park&Ride-Anlage
- Buswendeplatz
- Verlegung Draisinenstation
(Fremdenverkehrszweckverband Kusel)

Nur im Rahmen des Gesamtprojektes und der damit verbundenen Synergieeffekte ließen sich die gemeindlichen Maßnahmen „Nord-Anbindung“ und „barrierefreie Zuwegung“ realisieren.

Anstatt die gemeindlichen Projekte/Ziele Schritt für Schritt umzusetzen, wird durch obigen, mehrheitlich beschlossenen Antrag der CDU-Fraktion billigend in Kauf genommen und riskiert, dass auf nicht absehbare Zeit – mit Ausnahme der DB-Bahnsteigerhöhung – im Bahnhofsumfeld nichts mehr passiert.

TOP 3: Mitteilung einer Eilentscheidung für die Umgestaltung des Ortsmittelpunktes einschließlich der Anbindung der Gemeindestraßen

Der Ortsbürgermeister informiert den Ortsgemeinderat, dass im Zuge des Ausbaus des Einmündungsbereiches Schulstraße/Hauptstraße durch eine Analyse festgestellt wurde, dass das Straßendeckenfräsgut teerhaltige Substanzen enthält.
Für die fachgerechte Entsorgung des belasteten Materials hat der Ortsbürgermeister eine Eilentscheidung getroffen.
Die hierbei anfallenden Mehrkosten von 15.000 € sind im Haushalt nicht enthalten und stellen daher überplanmäßige Ausgaben dar.

Ebenfalls im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Ortsmittelpunktes wurde zur Herstellung einer ordnungsgemäßen Unterkonstruktion bei der Platzgestaltung an der Ev. Kirche sowie für den Einbau von Verteilerkästen durch den Ortsbürgermeister eine Eilentscheidung getroffen, die zu Mehrkosten in Höhe von rd. 5.400 € führen.
Diese Mehrkosten sollen an anderer Stelle innerhalb der Maßnahme „Dorfmittelpunkt“ eingespart werden.

TOP 4: Erhebung des Wiederkehrenden Ausbaubeitrages für den Ausbau der Mainzer Straße in der Ortsgemeinde Staudernheim
- Beratung und Beschlussfassung -

Im Zusammenhang mit der Erhebung des Wiederkehrenden Ausbaubeitrages für die Bahnhofstraße waren noch bis ins Frühjahr 2010 Gerichtsverfahren anhängig:
In 1. Instanz beim Verwaltungsgericht Koblenz hat die Ortsgemeinde im September 2009 unterlegen.
Im Berufungsverfahren wurde in 2. Instanz durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz der Ortsgemeinde die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung über den Wiederkehrenden Ausbaubeitrag bestätigt.

Die Entscheidung des OVG RLP ist nunmehr bestandskräftig.

Bis zur Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 01.12.2009 die Erhebung von Wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Mainzer Straße zurückgestellt.

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, nunmehr die Erhebung des Ausbaubeitrages für den Ausbau der Mainzer Straße in Höhe der beitragsfähigen Ausbaukosten.

TOP 5: Nachträgliche Ausfertigung von Bebauungsplänen
- Beratung und Beschlussfassung -

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig bei einer Enthaltung, von einer nachträglichen Ausfertigung von bisher nicht ausgefertigten Bebauungsplänen abzusehen.

TOP 6: Widmung von Gemeindestraßen
- Beratung und Beschlussfassung -

Ein Teilstück der heutigen Straße „Zum Sportfeld“ wurde vor Jahrzehnten über damalige Gärten gebaut und seither öffentlich genutzt.
Die Widmung des betreffenden Teilstücks für den öffentlichen Verkehr erfolgte zur formellen Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.