Kommunalwahlen

Ortsverein

Briefwahl ab jetzt möglich:
Wer bei der Kommunal- und der Europawahl am 7. Juni Briefwahl machen will, kann die Unterlagen und Wahlscheine jetzt bei den zuständigen Gemeindeverwaltungen beantragen.

Dafür eigne sich das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsformular, teilte der Landeswahlleiter Jörg Berres am Montag in Bad Ems mit. Falls die Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliege, reiche auch ein formloser Antrag per E-Mail oder mündliche Vorsprache bei der Kommune. Eine telefonische Beantragung sei hingegen nicht möglich, hieß es.

Die Vorschriften für einen Briefwahl-Antrag seien weiter vereinfacht worden, sagte Berres. Wahlberechtigte müssten nicht mehr begründen, warum sie ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben könnten. Zudem können sie jetzt eine Person mit schriftlicher Vollmacht beauftragen, für sie Wahlschein samt Briefwahlunterlagen abzuholen. Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl - also bis zum 5. Juni - beantragt werden.

 

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