Dröscher: Gegen höhere Eigenbeteiligung der Patienten im Gesundheitswesen

Gesundheit


SPD-Sozialpolitiker Peter W. Dröscher

22.07.2011
Kathrin Anklam-Trapp, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz und Peter Wilhelm Dröscher, Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages, äußern sich zur Antwort auf ihre kleine Anfrage zu möglichen höheren Eigenbeteiligungen für die Patientinnen und Patienten:

„Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz hatte in einem Presseinterview (Rheinzeitung, 30.05.2011) unter anderem gefordert, dass Patienten bei jedem einzelnen Arztbesuch eine höhere Eigenbeteiligung leisten sollen. Darüber hinaus wurde den Patienten unterstellt, sie nähmen medizinische Leistungen im Übermaß in Anspruch und daher müssten entweder Leistungen rationiert oder Patienten stärker in die Verantwortung genommen werden.

Die Antwort auf unsere angesichts dieses Presseinterviews hin eingereichte Anfrage bestätigt uns in unseren Befürchtungen, dass eine weitere Erhöhung der Eigenbeteiligungen Teile der Bevölkerung von möglicherweise dringend gebotenen Arztbesuchen abhalten würde. Somit würde die Einschätzung der medizinischen Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung auf Patientinnen und Patienten verlagert, die eine entsprechende Entscheidung nicht qualifiziert treffen können. Es besteht die Gefahr einer Verschleppung von Krankheiten, die wiederum zu einer Verstärkung der Leiden, gegebenenfalls sogar zu ihrer Chronifizierung oder zur Ansteckung von Mitmenschen führen kann.

Im Zusammenhang mit der künftigen Versorgung unserer Bevölkerung mit allen medizinischen Grundleistungen interessieren uns insbesondere auch die künftig zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, eine gleichmäßigere Ansiedlung junger niederlassungsbereiter Ärzte zwischen ländlichem Raum und Ballungsgebieten zu erreichen. Daher haben wir auch diesen Aspekt in unserer Anfrage angesprochen.

Hier scheint es im Referentenentwurf zum neuen Versorgungsgesetz auf Bundesebene zwar einige Punkte zu geben, die von der „Kommission zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Deutschland“ zwischen Bund und Ländern vereinbart worden sind. Das Anliegen der Länder, die medizinische Versorgung durch Veränderungen der Rahmenbedingungen zu sichern, ist aber bislang nicht erfüllt, weil wesentliche Eckpunkte nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden.

Wir fordern eine Umsetzung im Sinne der gemeinsam mit allen Ländern erarbeiteten Konzepte zum GKV-Versorgungsgesetz. Damit würden weitere Maßnahmen zur Verfügung stehen, um eine Ansiedlung junger Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum zu fördern und die Ärztedichte in Ballungsgebieten ohne eine Verschlechterung der dortigen Versorgung zurückzuführen.“

 

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