Dr. Denis Alt, MdL
In meiner Funktion als Kreistagsmitglied freue ich mich über jede zusätzliche Zuweisung von Finanzmitteln, ob sie nun vom Bund oder vom Land erfolgt, und setze mich entsprechend ein. Dennoch kann die Stellungnahme von Herrn Dr. Helmut Martin (CDU) nicht unkommentiert bleiben, weil sie ganz wesentliche Fakten unterschlägt und dadurch ein falsches Bild zeichnet.
Welches "für die Kommunen bestimmte" Geld soll das denn sein, das die Landesregierung angeblich zurückhält? Zuletzt wurde dieser Vorwurf gegenüber dem Land erhoben, als der Bund sich endlich an den Kosten für die Unterbringung der Asylbewerber beteiligte. Die Einwanderung der Jahre seit 2015 führte zu erheblichen Kosten sowohl auf der Landesebene (zuständig für die Erstaufnahmeeinrichtungen) und auf der kommunalen Ebene (zuständig für die Unterbringung danach). Wir haben seitens des Landes daher selbstverständlich einen Teil des Bundesgeldes einbehalten. Eine andere Entscheidung hätte ich als Mitglied des Landtages auch nicht als sachgerecht erachtet. Was das mit "klebrigen Händen" zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen. Übrigens lautete der Name des entsprechenden Bundesgesetzes "Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen". Entlastung von Ländern und Kommunen!